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Bundesarchitektenkammer Stand: 5.7.2021 Seite 1 von 3 Hinweise der  Bundesarchitektenkammer zur Bauleitung am Beispiel von Baden
Bundesarchitektenkammer Stand: 5.7.2021 Seite 1 von 3 Hinweise der Bundesarchitektenkammer zur Bauleitung am Beispiel von Baden

BW600020 BWBauleiterbestelluo
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Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO
Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO

Mitteilung über dieBauleiterbestellung/-erklärung
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Bestellung eines/einer Bauleiters/Bauleiterin Fachbauleiters/Fachbauleiterin
Bestellung eines/einer Bauleiters/Bauleiterin Fachbauleiters/Fachbauleiterin

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I. Bauleiterbestellung II. Bauleitererklärung
I. Bauleiterbestellung II. Bauleitererklärung

Kreisbauamt Postfach 7 24301 Plön 1. Baubeginn- und 2. Bauleitererklärung  3. Fachbauleitererklärung für Brandschutz
Kreisbauamt Postfach 7 24301 Plön 1. Baubeginn- und 2. Bauleitererklärung 3. Fachbauleitererklärung für Brandschutz

Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO an die untere  Baurechtsbehörde
Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO an die untere Baurechtsbehörde

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Anzeige der Rohbaufertigstellung
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umwelt-online: Archivdatei - Einführung einheitlicher Vordrucke für die  bauaufsichtlichen Verfahren nach der Landesbauordnung - Schleswig-Holstein  (1)
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Bauleitererklärung: Vorlage, Voraussetzungen und Aufgaben
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Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
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Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
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Bennennung eines Bauleiters
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I. Bauleiterbestellung II. Bauleitererklärung
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Anlage 1: Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO -  (Baden-Württemberg)
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